Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Sterling Intelligence

Stand: Mai 2026
Anbieter: Sterling Intelligence
E-Mail: info@sterling-intelligence.de
Website: www.sterling-intelligence.de

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen der Sterling Intelligence gegenüber ihren Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.2 Das Leistungsangebot von Sterling Intelligence richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

1.3 Mit Beauftragung bestätigt der Kunde, dass er Unternehmer ist und die Leistungen für seine gewerbliche, selbständige berufliche oder behördliche Tätigkeit in Anspruch nimmt.

1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Sterling Intelligence stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Digitaler Vertragsschluss

2.1 Verträge zwischen Sterling Intelligence und dem Kunden kommen ausschließlich auf digitalem Weg oder in Textform zustande.

2.2 Ein Vertrag kommt insbesondere zustande durch:

  • digitale Unterzeichnung eines individuellen Angebots, zum Beispiel über E-Signatur-Lösungen,
  • ausdrückliche Annahme des Angebots per E-Mail,
  • schriftliche oder digitale Bestätigung nach einem Beratungsgespräch,
  • Absenden einer digitalen Bestätigungserklärung durch den Kunden,
  • oder Beginn der Leistungserbringung durch Sterling Intelligence auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.

 

2.3 Angebote von Sterling Intelligence sind, sofern nicht anders angegeben, 14 Kalendertage gültig.

2.4 Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistungen ist das jeweils individuell bestätigte Angebot einschließlich etwaiger Leistungsbeschreibungen, Anlagen, Briefings, Projektpläne oder schriftlicher Ergänzungen.

3. Leistungsbereiche von Sterling Intelligence

3.1 Sterling Intelligence erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:

  • Webdesign und Website-Entwicklung,
  • WordPress- und CMS-Umsetzung,
  • Hosting, technische Einrichtung und Domain-nahe Leistungen,
  • Wartung, Sicherheitsupdates und technische Betreuung,
  • SEO und KI-optimierte Inhalte,
  • Content Marketing,
  • Social Media Marketing,
  • Paid Ads, insbesondere Google Ads, Meta Ads und weitere Werbeplattformen,
  • Sales Development,
  • Intelligence Account Reports,
  • Sales Playbooks,
  • Lead- und Zielpersonenrecherche,
  • Outreach-Texte, Mailings, LinkedIn-Nachrichten und Call-Leitfäden,
  • Beratung, Strategie, Analyse und operative Unterstützung.

 

3.2 Die konkrete Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot. Allgemeine Beschreibungen auf der Website, in Präsentationen oder in Werbematerialien stellen keine verbindliche Leistungszusage dar, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots werden.

4. Dienstleistungscharakter, Stundenabrechnung und Aufwandsschätzung

4.1 Sterling Intelligence erbringt ihre Leistungen grundsätzlich als Dienstleistungen. Geschuldet ist eine professionelle, sorgfältige und fachgerechte Tätigkeit nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

4.2 Dies gilt insbesondere für Leistungen in den Bereichen Marketing, SEO, Social Media, Paid Ads, Sales Development, Leadgenerierung, Beratung, Strategie, Recherche, Content-Erstellung, Intelligence Reports und Sales Playbooks.

4.3 Sofern im Angebot für Webdesign, Website-Entwicklung oder technische Umsetzung ein Stundenrahmen genannt wird, handelt es sich um eine Aufwandsschätzung auf Grundlage bisheriger Erfahrungswerte. Der genannte Stundenrahmen dient der Orientierung und stellt keinen verbindlichen Festpreis dar, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde.

4.4 Der finale Rechnungsbetrag richtet sich nach den tatsächlich geleisteten Stunden, sofern im Angebot Abrechnung nach Aufwand vereinbart ist.

4.5 Zusätzliche Wünsche, Änderungsanforderungen, Anpassungen, Erweiterungen, neue Unterseiten, zusätzliche Inhalte, Designänderungen, technische Sonderwünsche oder nachträgliche Korrekturen werden als reguläre Dienstleistungszeit erfasst und abgerechnet.

4.6 Kostenlose Korrekturschleifen sind nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich im Angebot vereinbart wurden. Andernfalls werden Änderungen, Überarbeitungen und Abstimmungen nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

4.7 Wird im Einzelfall ausdrücklich ein konkretes fertiges Werk, ein Festpreis oder ein bestimmtes abnahmefähiges Ergebnis vereinbart, gelten ergänzend die besonderen Regelungen zur Übergabe, Freigabe und Abnahme in diesen AGB sowie die gesetzlichen Vorschriften.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Materialien und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereitzustellen.

5.2 Hierzu gehören insbesondere:

  • Logos,
  • Corporate-Design-Vorgaben,
  • Texte,
  • Bilder,
  • Videos,
  • Produkt- und Leistungsinformationen,
  • rechtliche Angaben für Impressum und Datenschutz,
  • Zugangsdaten zu WordPress, Hosting, Domains, Google, Meta, LinkedIn, E-Mail-Systemen oder sonstigen Plattformen,
  • Ansprechpartner und Entscheidungsbefugte,
  • fachliche Informationen zu Zielgruppen, Produkten, Dienstleistungen, Preisen und Prozessen.

5.3 Sofern keine andere Frist vereinbart wurde, stellt der Kunde erforderliche Materialien und Zugänge innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anforderung durch Sterling Intelligence bereit.

5.4 Erfolgt die Mitwirkung nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder nicht in geeigneter Form, ist Sterling Intelligence berechtigt, das Projekt zu pausieren, Zeitpläne anzupassen und bereits angefallene Leistungen sofort zwischenabzurechnen.

5.5 Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten von Sterling Intelligence.

5.6 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte rechtlich zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen.

6. Webdesign, Website-Entwicklung und Projektabschluss

6.1 Sterling Intelligence erstellt und bearbeitet Websites auf Grundlage des vereinbarten Angebots, der bereitgestellten Kundenvorgaben und der laufenden Abstimmung mit dem Kunden.

6.2 Bei Abrechnung nach Aufwand erfolgt die Umsetzung flexibel entsprechend den tatsächlichen Anforderungen und Kundenwünschen im Projektverlauf.

6.3 Ein Projekt gilt als abgeschlossen, sobald:

  • der Kunde die Freigabe zur Liveschaltung erteilt,
  • die Website oder ein wesentlicher Teil der Website durch den Kunden genutzt wird,
  • die Website im Internet für Dritte zugänglich gemacht wird,
  • oder Sterling Intelligence die vereinbarten Leistungen erbracht und dem Kunden zur Nutzung bereitgestellt hat.

6.4 Sofern im Einzelfall eine Abnahme vereinbart ist, gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Bereitstellung schriftlich und unter genauer Beschreibung wesentlicher Mängel widerspricht.

6.5 Unwesentliche Abweichungen, gestalterische Geschmacksfragen oder Änderungswünsche, die nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurden, berechtigen nicht zur Verweigerung der Freigabe oder Abnahme.

6.6 Nach Projektabschluss gewünschte Änderungen, Ergänzungen oder Fehlerbehebungen, die nicht auf einem von Sterling Intelligence zu vertretenden Mangel beruhen, werden nach Aufwand abgerechnet.

7. Hosting, Domains und technische Infrastruktur

7.1 Sofern Hosting-Leistungen vereinbart werden, kann Sterling Intelligence diese über eigene Systeme oder über externe Anbieter, insbesondere Hosting-Provider wie IONOS oder vergleichbare Dienstleister, bereitstellen.

7.2 Sterling Intelligence schuldet keine höhere Verfügbarkeit, Sicherheit oder Leistungsfähigkeit, als der jeweilige technische Anbieter tatsächlich bereitstellt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.3 Sterling Intelligence haftet nicht für Ausfälle, Einschränkungen oder Störungen, die verursacht werden durch:

  • allgemeine Internetstörungen,
  • Störungen beim Hosting-Provider,
  • Angriffe Dritter,
  • höhere Gewalt,
  • fehlerhafte Kundeneingriffe,
  • Drittsoftware,
  • Plattformänderungen,
  • DNS- oder Domainprobleme außerhalb des Verantwortungsbereichs von Sterling Intelligence.

7.4 Wartungsfenster, Sicherheitsupdates oder technische Umstellungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

7.5 Gerät der Kunde mit Hosting-, Wartungs- oder sonstigen laufenden Gebühren in Zahlungsverzug, ist Sterling Intelligence nach vorheriger Mahnung berechtigt, Leistungen vorübergehend zu sperren, Websites offline zu nehmen oder den Zugang zu Leistungen zu beschränken, bis alle offenen Forderungen ausgeglichen sind.

7.6 Für Umsatzausfälle, entgangene Gewinne, verlorene Anfragen, verlorene Rankings oder sonstige Folgeschäden infolge einer berechtigten Sperrung haftet Sterling Intelligence nicht.

8. Wartung, Updates und Drittanbieter-Plugins

8.1 Sofern Wartungsleistungen vereinbart sind, umfassen diese nur die im Angebot beschriebenen Leistungen, zum Beispiel WordPress-Updates, Plugin-Updates, Sicherheitsupdates, technische Prüfung oder quartalsweise Betreuung.

8.2 Sterling Intelligence übernimmt keine Garantie dafür, dass Drittanbieter-Software, Themes, Plugins, Schnittstellen oder Plattformen dauerhaft fehlerfrei funktionieren oder dauerhaft mit WordPress, Browsern, Endgeräten oder anderen Systemen kompatibel bleiben.

8.3 Kommt es nach einem Update aufgrund von Fehlern, Inkompatibilitäten oder Änderungen durch Drittanbieter zu Störungen, Ausfällen oder Darstellungsproblemen, ist die Analyse und Behebung kostenpflichtige Zusatzarbeit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

8.4 Der Kunde ist verpflichtet, für kostenpflichtige Themes, Plugins, Lizenzen, Schnittstellen oder Software die erforderlichen Nutzungsrechte und Lizenzgebühren zu tragen, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

9. SEO, Content Marketing und KI-optimierte Inhalte

9.1 Sterling Intelligence erbringt SEO- und Content-Leistungen nach professionellen Standards und auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bekannten Anforderungen von Suchmaschinen, KI-Plattformen und digitalen Kanälen.

9.2 Sterling Intelligence übernimmt keine Garantie für bestimmte Platzierungen, Rankings, Sichtbarkeit, Traffic-Zahlen, Indexierungen, Conversions, Leads oder Umsätze.

9.3 Suchmaschinen, KI-Plattformen und soziale Netzwerke ändern ihre Algorithmen, Richtlinien und Darstellungsformen eigenständig. Hierauf hat Sterling Intelligence keinen Einfluss.

9.4 Vom Kunden freigegebene Inhalte gelten als inhaltlich, sachlich und rechtlich genehmigt.

10. Social Media Marketing und Paid Ads

10.1 Sterling Intelligence unterstützt Kunden bei Strategie, Einrichtung, Betreuung, Optimierung und Auswertung von Social-Media- und Werbekampagnen.

10.2 Werbekampagnen können insbesondere über Plattformen wie Google, Meta, LinkedIn, TikTok oder andere Werbenetzwerke durchgeführt werden.

10.3 Sterling Intelligence übernimmt keine Garantie für bestimmte Reichweiten, Klickpreise, Leads, Verkäufe, Abschlüsse, Bewerbungen, Umsätze oder sonstige wirtschaftliche Ergebnisse.

10.4 Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner beworbenen Leistungen, Produkte, Aussagen, Bilder, Videos, Landingpages und Angebote verantwortlich.

10.5 Plattformen können Anzeigen ablehnen, Konten prüfen, Kampagnen einschränken oder Richtlinien ändern. Sterling Intelligence haftet nicht für Entscheidungen oder Maßnahmen der Plattformbetreiber, sofern diese nicht von Sterling Intelligence vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

11. Abrechnung von Werbebudgets

11.1 Sofern vereinbart, werden Werbebudgets für Kampagnen über Accounts von Sterling Intelligence gebucht und von Sterling Intelligence gegenüber den jeweiligen Plattformen verauslagt.

11.2 Die verauslagten Werbebudgets werden dem Kunden monatlich, spätestens alle 30 Tage, in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt entweder eins zu eins oder mit dem individuell vereinbarten Aufschlag.

11.3 Der Kunde verpflichtet sich, die abgerechneten Werbebudgets fristgerecht auszugleichen.

11.4 Befindet sich der Kunde mit der Zahlung einer Werbebudget-Rechnung oder einer sonstigen fälligen Rechnung in Verzug, ist Sterling Intelligence berechtigt, alle laufenden Werbekampagnen sofort zu pausieren, bis sämtliche offenen Forderungen ausgeglichen sind.

11.5 Einer gesonderten Vorankündigung der Kampagnenpausierung bedarf es nicht, wenn der Kunde bereits in Zahlungsverzug ist.

11.6 Für Schäden, entgangene Leads, entgangene Umsätze, Reichweitenverluste oder sonstige Nachteile des Kunden infolge einer berechtigten Kampagnenpausierung haftet Sterling Intelligence nicht.

12. Sales Development, Intelligence Reports, Playbooks und Leadrecherche

12.1 Sterling Intelligence unterstützt Kunden bei der Analyse von Zielunternehmen, Zielgruppen, Märkten, Buying Centern, Ansprechpartnern, Vertriebsansätzen und Outreach-Maßnahmen.

12.2 Je nach Angebot erstellt Sterling Intelligence insbesondere:

  • Intelligence Account Reports,
  • Sales Playbooks,
  • Zielpersonen- und Leadlisten,
  • Outreach-Mailings,
  • LinkedIn-Nachrichten,
  • Gesprächsleitfäden,
  • Call-Skripte,
  • Argumentationsstrukturen,
  • Account-Mapping,
  • Value-Propositions und Handlungsempfehlungen.

12.3 Sterling Intelligence schuldet eine professionelle Recherche und Aufbereitung, jedoch keine Garantie für Vollständigkeit, Aktualität oder wirtschaftlichen Erfolg der recherchierten Daten, da öffentlich verfügbare Informationen, Plattformdaten und Unternehmensangaben fehlerhaft, veraltet oder unvollständig sein können.

12.4 Sterling Intelligence übernimmt keine Garantie dafür, dass recherchierte Ansprechpartner erreichbar sind, auf Ansprachen reagieren, Termine vereinbaren oder Verträge abschließen.

12.5 Der Kunde bleibt selbst verantwortlich für die rechtliche Prüfung und Durchführung seiner Akquise-, Werbe-, E-Mail- und Vertriebsmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht und branchenspezifische Vorgaben.

13. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug

13.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

13.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

13.3 Für jedes Projekt und jede Dienstleistung werden die im jeweiligen Kalendermonat tatsächlich geleisteten Stunden am Ende des Monats abgerechnet, sofern im Angebot keine abweichende Abrechnungsweise vereinbart wurde.

13.4 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der von Sterling Intelligence erfassten Arbeitszeit. Hierzu zählen insbesondere Beratung, Strategie, Konzeption, Projektmanagement, Abstimmungen, Recherche, Design, Entwicklung, technische Umsetzung, Content-Erstellung, Marketingbetreuung, Kampagnenarbeit, Reporting, Sales Development und sonstige vereinbarte Tätigkeiten.

13.5 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

13.6 Laufende Leistungen wie Hosting, Wartung, Marketingbetreuung, Ads-Management, Sales Development oder Retainer werden monatlich, quartalsweise oder jährlich entsprechend dem Angebot abgerechnet. Soweit diese Leistungen nach Stundenaufwand erbracht werden, erfolgt die Abrechnung der geleisteten Stunden ebenfalls am Ende des jeweiligen Monats.

13.7 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Sterling Intelligence berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten oder zu pausieren.

13.8 Gesetzliche Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden bleiben vorbehalten.

14. Laufzeiten und Kündigung laufender Leistungen

14.1 Laufende Leistungen werden mit der im Angebot vereinbarten Mindestlaufzeit abgeschlossen.

14.2 Sofern keine andere Laufzeit vereinbart wurde, beträgt die Mindestlaufzeit für laufende Services 12 Monate.

14.3 Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

14.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

14.5 Ein wichtiger Grund liegt für Sterling Intelligence insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit Zahlungen in Verzug ist, Mitwirkungspflichten erheblich verletzt, rechtswidrige Inhalte bereitstellt oder die Zusammenarbeit unzumutbar macht.

15. Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

15.1 Sterling Intelligence räumt dem Kunden die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen erst nach vollständiger Bezahlung der jeweiligen Leistung ein.

15.2 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte an Konzepten, Designs, Texten, Grafiken, Websites, Playbooks, Reports, Vorlagen, Strategien und sonstigen Arbeitsergebnissen bei Sterling Intelligence.

15.3 Der Kunde erhält, sofern nicht anders vereinbart, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den eigenen Geschäftsbetrieb.

15.4 Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Weiterveräußerung oder Nutzung für Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Sterling Intelligence zulässig.

15.5 An Standardmethoden, Know-how, Prozessen, Prompt-Strukturen, Templates, Automatisierungen, Systemlogiken und allgemeinen Arbeitsweisen von Sterling Intelligence erhält der Kunde keine ausschließlichen Rechte.

16. Drittanbieter, Lizenzen und externe Tools

16.1 Werden im Rahmen der Leistungserbringung Drittanbieter-Tools, Themes, Plugins, Software, Stockmedien, KI-Tools, Hosting-Anbieter, Analyse-Tools oder Plattformen eingesetzt, gelten ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter.

16.2 Der Kunde erhält an solchen Drittanbieter-Bestandteilen nur die Rechte, die nach den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters eingeräumt werden.

16.3 Laufende Lizenzkosten, Gebühren oder Nutzungskosten für Drittanbieter trägt der Kunde, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

16.4 Sterling Intelligence haftet nicht für Änderungen, Preiserhöhungen, Funktionsänderungen, Sperrungen, Ausfälle oder Vertragsänderungen von Drittanbietern.

17. Referenznennung und Eigenwerbung

17.1 Sterling Intelligence ist berechtigt, den Kunden nach Projektabschluss als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht aus wichtigem Grund in Textform widerspricht.

17.2 Dies umfasst insbesondere die Nennung des Kundennamens, Logos, Projektbeschreibung, Screenshots der erstellten Website, Verlinkung zur Website sowie die Veröffentlichung auf der Website von Sterling Intelligence, in Präsentationen und auf Social Media.

17.3 Vertrauliche Informationen, interne Daten oder nicht veröffentlichte Inhalte des Kunden werden ohne Zustimmung nicht als Referenzmaterial verwendet.

18. Inhalte des Kunden, Rechte Dritter und Freistellung

18.1 Der Kunde ist allein verantwortlich für alle von ihm bereitgestellten Inhalte, Materialien und Informationen.

18.2 Der Kunde garantiert, dass bereitgestellte Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Produktinformationen, Claims, Kundendaten und sonstige Inhalte keine Rechte Dritter verletzen und rechtlich zulässig sind.

18.3 Der Kunde stellt Sterling Intelligence von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund vom Kunden bereitgestellter Inhalte, rechtswidriger Angaben, unzulässiger Werbung oder fehlerhafter rechtlicher Informationen geltend gemacht werden.

18.4 Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

19. Rechtstexte, Datenschutz, Cookie-Banner und rechtliche Verantwortung

19.1 Sterling Intelligence kann den Kunden bei der technischen Einbindung von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Banner, Consent-Tools oder Generator-Texten unterstützen.

19.2 Sterling Intelligence erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt keine rechtliche Prüfung der Rechtstexte, Datenschutzhinweise, Einwilligungstexte, Cookie-Einstellungen oder sonstiger rechtlicher Angaben.

19.3 Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Impressum, Datenschutz, Cookie-Consent, AGB, Widerrufsbelehrungen, Pflichtangaben und sonstigen rechtlichen Informationen.

19.4 Sterling Intelligence empfiehlt dem Kunden, alle rechtlichen Inhalte vor Veröffentlichung durch einen Rechtsanwalt oder spezialisierten Anbieter prüfen zu lassen.

20. Datenschutz, Auftragsverarbeitung und Geheimhaltung

20.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

20.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Zugangsdaten, Strategien, Preise, Reports, Playbooks, technische Informationen, interne Dokumente und nicht öffentlich bekannte Unternehmensinformationen.

20.3 Sofern Sterling Intelligence personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

20.4 Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO, sofern Sterling Intelligence personenbezogene Daten ausschließlich nach Weisung des Kunden verarbeitet.

20.5 Sterling Intelligence ist berechtigt, geeignete Unterauftragnehmer einzusetzen, sofern dies für die Leistungserbringung erforderlich ist und datenschutzrechtliche Anforderungen eingehalten werden.

20.6 Zugangsdaten und Passwörter sind vom Kunden sicher zu übermitteln und nach Projektabschluss bei Bedarf zu ändern.

 

21. Haftung

21.1 Sterling Intelligence haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

21.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Sterling Intelligence nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

21.3 Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

21.4 Im Übrigen ist die Haftung von Sterling Intelligence ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

21.5 Sterling Intelligence haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Leads, ausbleibende Rankings, ausbleibende Umsätze, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

21.6 Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

21.7 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, freien Mitarbeitern, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern von Sterling Intelligence.

 

22. Höhere Gewalt und externe Störungen

22.1 Sterling Intelligence haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen außerhalb des eigenen Einflussbereichs.

22.2 Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Streik, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Internetausfälle, Cyberangriffe, Ausfälle von Plattformen, Hosting-Providern, Zahlungsdienstleistern oder Drittsoftware.

22.3 In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

 

23. Änderungen dieser AGB

23.1 Sterling Intelligence ist berechtigt, diese AGB für künftige Verträge zu ändern.

23.2 Für bereits bestehende Dauerschuldverhältnisse werden Änderungen dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen, sofern Sterling Intelligence den Kunden auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen hat.

 

24. Schlussbestimmungen

24.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

24.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Sterling Intelligence.

24.3 Erfüllungsort ist der Sitz von Sterling Intelligence, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

24.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

24.5 Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.